Vorstand/Mitgliederversammlung
From The Munich Maker Lab's Wiki
Protokolle der vorherigen Mitgliederversammlungen: Entweder im Vorstands File Share oder im Wiki: Category:Minutes
Grundlage für die Mitgliederversammlung: Statues
Notizen zur Mitgliederversammlung
Entlastung des Vorstands
Ausgangslage
Die Satzung des Munich Maker Lab enthält keine Regelung zur Entlastung des Vorstands (weder in §6 Mitgliederversammlung noch in §7 Vorstand). Die bisherige Praxis, den Vorstand jeweils für den Zeitraum von einer Mitgliederversammlung zur nächsten zu entlasten, ist rechtlich zulässig und entspricht der gängigen Auslegung bei fehlender Satzungsregelung.
Rechtlicher Standard
- Die Entlastung ist im BGB nicht gesetzlich geregelt, sondern reiner Vereinsbrauch bzw. Satzungssache.
- Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Entlastung.
- Rechtliche Wirkung: negatives Schuldanerkenntnis (§ 397 BGB) – der Verein verzichtet auf Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen, die aus den vorgelegten Berichten erkennbar waren. Verschwiegene oder nicht erkennbare Verstöße bleiben davon unberührt.
- Zuständig ist grundsätzlich die Mitgliederversammlung.
- Betroffene Vorstandsmitglieder dürfen bei der Abstimmung über ihre eigene Entlastung nicht mitstimmen (§ 34 BGB).
- Ohne Satzungsregelung bezieht sich die Entlastung im Regelfall auf den Zeitraum seit der letzten Mitgliederversammlung – deckt sich mit unserer bisherigen Praxis.
- Entlastung kann pauschal für den gesamten Vorstand oder einzeln pro Vorstandsmitglied erfolgen.
Was in der Satzung fehlt
- Keine ausdrückliche Zuweisung der Zuständigkeit an die Mitgliederversammlung.
- Kein festgelegter Bezugszeitraum (Geschäftsjahr vs. Zeitraum seit letzter Versammlung).
- Keine Verknüpfung mit Rechenschaftsbericht und Kassenprüfbericht als Entscheidungsgrundlage.
Empfehlungen
- Satzung um eine Entlastungsklausel ergänzen: Zuständigkeit, Bezugszeitraum, Grundlage (Rechenschafts- und Kassenprüfbericht), Möglichkeit der Einzelabstimmung, Stimmverbot für Betroffene.
- Tagesordnungspunkt "Entlastung des Vorstands" explizit in der Einladung nennen.
- Berichte vor der Abstimmung schriftlich vorlegen.
- Einzelabstimmung pro Vorstandsposten statt Pauschalbeschluss, passend zu den drei getrennten Ämtern mit Einzelvertretungsmacht in §7.
- Protokoll: Zeitraum, Ergebnis pro Person und Stimmenthaltung der Betroffenen dokumentieren.
Quellen
- Satzung Munich Maker Lab: https://munichmakerlab.de/statutes
- BMJV Leitfaden zum Vereinsrecht: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Leitfaden_Vereinsrecht.pdf
- BSB.Wissen – Die Entlastung des Vorstands: https://bsb.vibss.de/vereinsmanagement/recht/vereinsrecht/der-vorstand-des-vereins/die-entlastung-des-vorstands
- Wikipedia – Entlastung (Recht): https://de.wikipedia.org/wiki/Entlastung_(Recht)
- Bürgergesellschaft.de – Registerrecht, Verstoß gegen Pflichten, Entlastung: https://www.buergergesellschaft.de/praxishilfen/arbeit-im-verein/rechtsgrundlagen/vereinsorgane/vorstand/pflichten-des-vorstandes/registerrecht-verstoss-gegen-pflichten-entlastung
- Bürgergesellschaft.de – Stimmberechtigung bei Entlastung: https://www.buergergesellschaft.de/praxishilfen/arbeit-im-verein/fragen-antworten/expertenfeedback-einzelansicht?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=4781
- IWW – Vereinsrecht: Die Entlastung des Vorstands: https://www.iww.de/vb/archiv/vereinsrecht-die-entlastung-des-vorstands-f18033
- Vereinswelt.de – Entlastung des Vorstands im Verein: https://www.vereinswelt.de/vorstand/entlastung-vorstand/
Unbesetzte Rollen (Vorstand oder Kassenprüfer)
Weder für den Fall eines unbesetzten Vorstandspostens noch für einen fehlenden Kassenprüfer enthält die Satzung eine ausdrückliche Regelung. Die folgenden Punkte fassen zusammen, wie in der Praxis vorzugehen ist.
Vorstandsposition bleibt unbesetzt (z. B. Kassenwart)
- Die "Bis-zur-Nachfolge"-Klausel in §7 gilt für den regulären Amtsablauf, nicht automatisch für einen vorzeitigen Rücktritt. Das zurückgetretene Mitglied scheidet sofort aus, unabhängig davon, ob ein Nachfolger feststeht.
- Der Verein bleibt handlungsfähig: Die verbleibenden Vorstandsmitglieder sind weiterhin einzeln vertretungsberechtigt.
- Für die praktische Übergangszeit gibt es mehrere Optionen, ohne dass die Satzung das vorschreibt:
- Vorsitz oder Stellvertretung übernehmen die Kassengeschäfte kommissarisch zusätzlich.
- Ein Vereinsmitglied ohne Vorstandsstatus wird mit der Kassenführung betraut (z. B. über die Geschäftsordnung), hat dann aber keine Vertretungsmacht nach außen.
- Der Vorstand beruft zeitnah eine außerordentliche Mitgliederversammlung ein, um die Position neu zu besetzen.
- Die Kassenprüfung durch den bestellten Kassenprüfer läuft unabhängig davon weiter.
Kein Kassenprüfer wird gefunden
- Anders als beim Vorstand ist der Kassenprüfer keine Vorstandsposition und hat keine Vertretungsmacht – die Handlungsfähigkeit des Vereins ist dadurch nicht gefährdet.
- Eine Kassenprüfung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, sondern nur durch die Satzung vorgesehen. Fehlt der Prüfer, entfällt vorübergehend diese Kontrollebene, ohne dass der Verein rechtswidrig handelt.
- Relevant wird das vor allem bei der Entlastung: Der Kassenprüfbericht ist normalerweise die Entscheidungsgrundlage dafür. Ohne Bericht hat die Mitgliederversammlung zwei Optionen:
- Entlastung trotzdem erteilen, auf Basis des direkt vom Vorstand vorgelegten Rechenschaftsberichts (Kontoauszüge, Kassenbuch) – rechtlich möglich, aber mit schwächerer Wirkung.
- Entlastung verschieben, bis ein Kassenprüfer gefunden ist und berichtet hat.
Gemeinsames Vorgehen in beiden Fällen
- Der Vorstand kann jederzeit selbst eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, um die offene Rolle neu zu besetzen – unabhängig vom Mitgliederquorum in §6 (das Quorum ist nur ein zusätzliches Recht der Mitglieder, den Vorstand notfalls zur Einberufung zu zwingen).
- Die Neubesetzung sollte als expliziter Tagesordnungspunkt in der Einladung genannt werden.
- Hinweis: Beide Szenarien sind aktuell nicht in der Satzung geregelt. Eine künftige Satzungsneufassung sollte eine Vertretungs- bzw. Übergangsregelung für unbesetzte Vorstands- und Kassenprüferpositionen vorsehen.
Quellen
- Satzung Munich Maker Lab: https://munichmakerlab.de/statutes
- § 26, § 27 BGB – Vorstand und Vertretung: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__26.html
- § 37 BGB – Berufung auf Verlangen einer Minderheit: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__37.html
Kassenprüfung
Vorgegeben von der Satzung, wenn auch nicht detailiert
Kassenprüfer sollte mindestens überprüfen was für die Steuerprüfung später notwendig ist und dass keine Gelder veruntreut werden.
- Ein- und Ausgaben und deren Kategorisierung
- Rechnungen und Zuordnungen von Ausgaben zum Vereinszweck
- Verwaltung von Spenden
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