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== Event ==
== Event ==
Frank Stiegler aka Netpoet ist ein langjähriges Mitglied der Demoszene und ein auf IT-Recht spezialisierter Anwalt.
Frank Stiegler aka Netpoet ist ein langjähriges Mitglied der Demoszene und ein auf IT-Recht spezialisierter Anwalt.


Er kommt uns im Mumaland besuchen und hat sich für eine einstündige Fragerunde bereit erklärt. Wer also kostenlose Rechtstipps braucht, sollte diese Fragerunde nicht verpassen!
Hier die Zusammenfassung von seiner Fragerunde am 03.04.2016, alles natürlich ohne Gewähr.


== Fragen ==
== Fragen ==


* Wie siehts Thema Haftung bei Brand oder Stromschlag (bei verbauten Schaltnetzteilen im eigenen Produkt) aus?
=== Datenschutz ===
Darf ne Excelliste mit Geburtstagslisten offen auf nen internen Sambashare liegen?


Ohne Einwilligung aller Betroffenen, nein.


=== Domainrecht ===
Kann man Web Domains kaufen, deren URL mit der Domain-Endung einen Markennamen ergeben(Beispiel: boe.ing)?
'''Sichern ja, behalten nein.''' Eingetragene Marken und Namensrechte schützen ebenfalls Domains.
Mit etwas Glück kann es sein, dass die Firmen trotzdem etwas € zahlen, da klagen länger dauert, und teuerer ist.
Bei Namens- und Markenkonflikten, fragen Sie ihren Anwalt.
'''Weitere Infos:'''
Markennamen werden nur für bestimmte Geschäftsfelder eingetragen.
Städte haben auch Rechte auf ihre Namen.
Achtung! Personen haben Namensrecht, diese können ebenfalls mit Markenrechten kollidieren.
=== Mängelhaftung für Software ===
Siehe [https://www.youtube.com/watch?v=oIwRwm6x0Lc Franks Vortrag]
=== Software ===
Ist es zulässig, eine Software für limitierte Rechneranzahl zu verkaufen und nur auf bestimmten Rechnern lauffähig zu machen?
'''Ja'''
=== Produkthaftung bei Elektronik ===
'''Verkauf an Endnutzer''' haftet man erstmal selbst, egal was man verbaut.
In der Theorie kann zwar der Bauteilehersteller in Regress genommen werdemn, das ändert aber nix daran, dass man erstmal selbst haften musst.
Wenn der Hersteller im Vorfeld eine Freistellungsklausel unterschreibt, können die Kosten allerdings doch durchgeschoben werden. (Achtung, uU will der Hersteller dann die Prozessführung bestimmen.)
'''Tipp:''' Netzteil nicht mit verkaufen.
'''Prototypen''':
Wenn es klar ist das es sich um Prototypen handelt, gelten die Haftungen nicht mehr.
Bei Verkauf an Privatpersonen/Endnutzer könnte es allerdings Probleme geben (→ überprüfen)
=== AGBs ===
Siehe [https://www.youtube.com/watch?v=oIwRwm6x0Lc Franks Vortrag]
AGBs dürfen nicht unangemessen benachteiligend sein, nicht mehrdeutig sein, nicht unverständlich/intransparent sein.
=== Umgang mit Anwalten ===
Es hilft, wenn man sich vorher mit Google uä. schlau, zB. passende Vorlagen und Bausteine für den gewünschten Vertrag selber raussucht, weil man dann schon besser weiss was man eigentlich will. Der Anwalt kann sich dann die Zeit sparen, den Rechtrahmen zu erfragen.
== Kontakt ==
'''Frank Stiegler''', Rechtsanwalt
Martin-May-Straße 10, D-60594 Frankfurt
UStID: DE243106230
zugelassen bei der RAK Frankfurt am Main
'''Fon, Fax:'''
+49 69 968660-84/-83
'''Mobil:'''
+49 176 20513376
'''E-Mail:'''
stiegler@stiegler-legal.com (PGP)


[[Category:Events]]
[[Category:Events]]

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Event

Frank Stiegler aka Netpoet ist ein langjähriges Mitglied der Demoszene und ein auf IT-Recht spezialisierter Anwalt.

Hier die Zusammenfassung von seiner Fragerunde am 03.04.2016, alles natürlich ohne Gewähr.

Fragen

Datenschutz

Darf ne Excelliste mit Geburtstagslisten offen auf nen internen Sambashare liegen?

Ohne Einwilligung aller Betroffenen, nein.

Domainrecht

Kann man Web Domains kaufen, deren URL mit der Domain-Endung einen Markennamen ergeben(Beispiel: boe.ing)?

Sichern ja, behalten nein. Eingetragene Marken und Namensrechte schützen ebenfalls Domains. Mit etwas Glück kann es sein, dass die Firmen trotzdem etwas € zahlen, da klagen länger dauert, und teuerer ist.

Bei Namens- und Markenkonflikten, fragen Sie ihren Anwalt.

Weitere Infos:

Markennamen werden nur für bestimmte Geschäftsfelder eingetragen. Städte haben auch Rechte auf ihre Namen. Achtung! Personen haben Namensrecht, diese können ebenfalls mit Markenrechten kollidieren.

Mängelhaftung für Software

Siehe Franks Vortrag

Software

Ist es zulässig, eine Software für limitierte Rechneranzahl zu verkaufen und nur auf bestimmten Rechnern lauffähig zu machen? Ja

Produkthaftung bei Elektronik

Verkauf an Endnutzer haftet man erstmal selbst, egal was man verbaut. In der Theorie kann zwar der Bauteilehersteller in Regress genommen werdemn, das ändert aber nix daran, dass man erstmal selbst haften musst.

Wenn der Hersteller im Vorfeld eine Freistellungsklausel unterschreibt, können die Kosten allerdings doch durchgeschoben werden. (Achtung, uU will der Hersteller dann die Prozessführung bestimmen.)

Tipp: Netzteil nicht mit verkaufen.

Prototypen: Wenn es klar ist das es sich um Prototypen handelt, gelten die Haftungen nicht mehr. Bei Verkauf an Privatpersonen/Endnutzer könnte es allerdings Probleme geben (→ überprüfen)

AGBs

Siehe Franks Vortrag

AGBs dürfen nicht unangemessen benachteiligend sein, nicht mehrdeutig sein, nicht unverständlich/intransparent sein.

Umgang mit Anwalten

Es hilft, wenn man sich vorher mit Google uä. schlau, zB. passende Vorlagen und Bausteine für den gewünschten Vertrag selber raussucht, weil man dann schon besser weiss was man eigentlich will. Der Anwalt kann sich dann die Zeit sparen, den Rechtrahmen zu erfragen.

Kontakt

Frank Stiegler, Rechtsanwalt

Martin-May-Straße 10, D-60594 Frankfurt UStID: DE243106230 zugelassen bei der RAK Frankfurt am Main

Fon, Fax: +49 69 968660-84/-83

Mobil: +49 176 20513376

E-Mail: stiegler@stiegler-legal.com (PGP)